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2026-02-04T09:17:25+0000

Gastkommentar: „Nach Goslar bleiben viele Fragen weiter offen“

_Für Schadenrechtsexperte und Branchenanwalt Henning Hamann (Kanzlei Voigt) ist die Empfehlung des Verkehrsgerichtstages zur Verwendung von Gebrauchtteilen in der Unfallschadenreparatur keine Überraschung. In seiner Kommentierung ordnet Henning Hamann die Entscheidung ein, die am Freitag vergangener Woche in Goslar getroffen wurde._ „Die Empfehlung des Arbeitskreis V des Verkehrsgerichtstages ist aus meiner Sicht keine Überraschung. Wie mehrfach besprochen entspräche eine Reparatur mit altersentsprechenden Ersatzteilen sehr viel mehr dem gesetzlichen Leitbild des Schadenersatzes als die Reparatur durch Einsatz von Neuteilen. Der Geschädigte soll durch die Schadenbeseitigung nicht schlechter, aber auch nicht bessergestellt werden, als er ohne den Unfall stehen würde. Hat der Geschädigte ein 5 Jahre altes Auto dann sind alle Fahrzeugbauteile 5 Jahre alt. Wird jetzt ein Neuteil eingebaut ist der Geschädigte eigentlich bessergestellt als vor dem Unfall. Daher wäre es sachgerecht, wenn er ein 5 Jahre altes Bauteil eingesetzt bekommt. ## Verfügbarkeit, unklare Herkunftsnachweise und Preisvolatilität großes Problem Für mich bleibt nach wie vor die Frage der Verfügbarkeit auf der einen, der teilweise unklare Herkunftsnachweis auf der anderen Seite und zudem die Volatilität bei den Preisen dieser gebrauchten Teile das größte Problem. Mal angenommen, der Gutachter kalkuliert heute einen Schaden unter Verwendung gebrauchter Ersatzteile. Wer sagt mir, dass diese gebrauchten Teile zum Zeitpunkt der Erteilung des Reparaturauftrags noch immer vorhanden sind und insbesondere zu dem Preis, den der Gutachter ermittelt hat? Was passiert dann eigentlich, wenn das Ersatzteil im Vergleich zum Zeitpunkt der Kalkulation des Gutachters teurer geworden oder nicht mehr verfügbar ist? Was passiert mit Mietwagenkosten, wenn die Beschaffung eines gebrauchten Ersatzteiles länger dauert als die eines Neuteils? Woher sollen die Millionen von benötigten Gebrauchtteilen kommen, wenn die Hersteller nach wie vor lieber die Restwerte ins Ausland vermarkten? Wer entwickelt Standards für die Qualität und den sicheren Herkunftsnachweis der Ersatzteile? Das muss ein Gremium sein, was nicht einseitig durch Interessen der Werkstätten oder der Versicherer geprägt sein darf. ## Keine zeitnahe und flächendeckende Umsetzung zu erwarten Also, mich überrascht die Empfehlung nicht. Sie schränkt den Anwendungsbereich (keine sicherheitsrelevanten Teile) aber von vornherein ein und zudem sind noch eine Reihe von Fragen unbeantwortet. Ich glaube nach wie vor nicht an eine zeitnahe und flächendeckende Umsetzung, kann aber einen punktuellen Einsatz nicht ausschließen. Abschließend sei erwähnt, dass nicht jede Empfehlung aus Goslar im Verkehrsrecht auch tatsächlich umgesetzt wurde. Es handelt sich nur um Empfehlungen und nicht um Gesetzesinitiativen.“ _Unser Gastautor Henning Hamann ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei Voigt. Der 49-Jährige ist langjähriger Branchenkenner des Kfz-Unfallschadenmarktes und Experte für ausgewiesenes Schadenrecht._