2026-02-04T09:18:00+0000

Deutscher Verkehrsgerichtstag empfiehlt Unfallschadenreparatur mit Gebrauchtteilen

Bei bestem Winterwetter stapften mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ende Januar (28.-30.1.2026) durch den Schnee im frostigen Goslar. Für drei Tage trafen sich in der Stadt im Harz Rechtsanwälte, Richter, Sachverständige, Kfz-Versicherer und weitere Experten zum 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag, der Empfehlungen zu verschiedenen verkehrspolitischen Themen beschließt. Unter den Gästen waren diesmal auch viele Interessierte aus dem Schaden Business. Denn auf der Tagesordnung des Arbeitskreises V des Verkehrsgerichtstages stand in diesem Jahr der Einsatz von Gebrauchtteilen in der Unfallschadenreparatur. ## Viel Veränderung in den vergangenen Jahren Vor dem Hintergrund der Einigung zur EU-Altautoverordnung Ende 2025 erwarten die Experten in den nächsten Jahren mehr Relevanz von Gebrauchtteilen in der Unfallschadenreparatur, da die Regelung sehr viel mehr Recycling von Fahrzeugkomponenten vorschreibt. Dies verändere die Situation im Vergleich zu den Vorjahren. Bereits vor knapp drei Jahrzehnten Stand das Thema gebrauchte Ersatzteile schon einmal auf der Agenda beim Deutschen Verkehrsgerichtstag. Seitdem habe sich viel verändert erklärten die Experten bei der Diskussion im Arbeitskreis. Hier stellten unter anderem Dr. Christian Sahr (Allianz Zentrum für Technik) und Marco Schmitz, Kfz-Gutachter und Vize-Präsident des Bundesverbandes freiberuflicher Sachverständiger (BVSK) etwas gegensätzliche Positionen dar. Das Allianz Zentrum für Technik betonte vor allem die wirtschaftlichen, ökologischen und technischen Aspekte, während die Seite der Sachverständigen eher eine kritischere Haltung aufgrund von fehlenden praxistauglichen Standards, Strukturen und Volumen einnahm. ## Was hat der Verkehrsgerichtstag beschlossen? Der Arbeitskreis V hat nach abschließender Beratung empfohlen, dass „künftig bei Kasko- und Kfz-Haftpflichtschäden verstärkt auf gebrauchte Ersatzteile zurückgegriffen werden soll, wenn der Schaden technisch und wirtschaftlich nur durch den Austausch von Bauteilen behoben werden kann.“ Die Experten sehen darin einen wichtigen Beitrag, um Reparaturkosten zu begrenzen und zugleich ökologische Vorteile zu nutzen. Gerade vor dem Hintergrund steigender Schadenaufwendungen erhält der Vorstoß zusätzliche Relevanz für Versicherer und Werkstätten. ## Gebrauchtteile als gleichwertige Reparaturoption Nach Auffassung des Arbeitskreises kann eine Reparatur mit Gebrauchtteilen einen Unfallschaden ebenso fachgerecht beheben wie der Einsatz von Neuteilen. Voraussetzung ist, dass das gebrauchte Teil dem beschädigten Bauteil in Art und Güte entspricht und der Ersatzanspruch des Geschädigten vollständig erfüllt wird. Zudem muss dem Geschädigten eine solche Reparatur zumutbar sein. Das bedeutet insbesondere, dass die benötigten Teile ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung und in zumutbarer regionaler Nähe beschafft werden können. Unter diesen Bedingungen
entspreche der Einsatz von Gebrauchtteilen sogar eher den gesetzlichen Vorgaben des Schadensrechts. ## Klare Grenzen und hohe Anforderungen Unmissverständlich stellt der Deutsche Verkehrsgerichtstag zugleich klar, dass sicherheitsrelevante Bauteile weiterhin ausschließlich durch Neuteile ersetzt werden müssen. Um das Vertrauen in Reparaturen mit Gebrauchtteilen zu stärken, fordert das Gremium verbindliche und einheitliche Standards. Diese sollen eine eindeutige Identifikation von Herkunft, Alter, Qualität und Identität der Teile gewährleisten. Die Einhaltung dieser Standards müsse überprüfbar sein und von allen Marktteilnehmern akzeptiert werden, um Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. ## Digitale Plattformen und gemeinsame Verantwortung Als zentrale Voraussetzung für eine breitere Nutzung von Gebrauchtteilen sieht der Arbeitskreis den Ausbau digitaler Plattformen. Diese sollen standardisierte Gebrauchtteile in ausreichender Menge bereithalten, transparente und verbindliche Angebote machen und eine ebenso schnelle Lieferung wie bei Neuteilen ermöglichen. Zugleich richtet sich ein Appell an alle Beteiligten der Unfallschadenregulierung, gemeinsam die notwendige Infrastruktur aufzubauen. Versicherer, Hersteller, Autoverwerter, Werkstätten, Leasing- und Finanzierungsunternehmen sowie Autofahrerverbände stehen damit gleichermaßen in der Verantwortung, den Markt für qualitätsgesicherte Gebrauchtteile nachhaltig zu entwickeln. [Die vollständige Empfehlung kann im Original als PDF-Download heruntergeladen werden](https://schaden.news/download/link/3lNP).