2026-04-15T12:35:59+0000

Gericht zieht klare Grenzen beim Einsatz von KI in Gutachten

Der Einsatz von KI-Tools ist längst auch im Sachverständigenwesen angekommen. Texte strukturieren, Daten auswerten oder Formulierungen vorbereiten – vieles lässt sich inzwischen automatisieren. Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Darmstadt zeigt jedoch: Damit ein Gutachten diese Bezeichnung verdient, muss ein Sachverständiger sowohl persönlich als auch fachlich dafür verantwortlich zeichnen. Für KI-generierte Gutachten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, bedeutet dies, dass sie in gerichtlichen Verfahren weder verwertbar noch vergütungsfähig sind. In seinem Beschluss vom 10. November 2025 (Az. 19 O 527/16) stellte das Gericht klar: „Verwendet ein Sachverständiger bei der Erstellung seines Gutachtens in erheblichem Umfang KI, ohne dies dem Gericht gegenüber zu deklarieren, so kann allein deswegen seine Vergütung auf EUR 0,00 festgesetzt werden.“ ## „KI darf unterstützen – aber Verantwortung bleibt beim Sachverständigen“ Im konkreten Fall hatte ein medizinischer Sachverständiger ein Gutachten vorgelegt, bei dem das Gericht Zweifel an der persönlichen Erstellung hatte. Auffällige Formulierungen und inhaltliche Unstimmigkeiten deuteten darauf hin, dass wesentliche Teile automatisiert erstellt worden waren. Zudem war eine persönliche Untersuchung der zu begutachtenden Person nicht erkennbar. Der Fall entstammt zwar dem medizinischen Bereich, die rechtlichen Grundsätze reichen aber weit darüber hinaus. Welche Bedeutung hat diese Entscheidung also für Sachverständige im Unfallschadenmarkt? Rechtsanwalt Dr. Wolf-Henning Hammer von der Kanzlei Voigt ordnet das Urteil ein: „Der Einsatz von KI ist nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist aber, dass der Sachverständige die Inhalte eigenverantwortlich prüft und sich zu eigen macht – das betont auch das Landgericht Darmstadt in seinem Urteil. Wenn sich eine Schriftstück Gutachten nennen will, darf es eben nicht lediglich von einer KI stammen.“ In diesem Zusammenhang verweist der Rechtsexperte auf die im Auftrag der Kfz-Versicherer durch Prüfdienstleister erstellten Prüfberichte – bei denen die Entscheidungen der Gerichte ähnlich gelagert sind. „Viele Gerichte haben unmissverständlich betont, dass es sich bei Prüfberichten lediglich um automatisierte Vorgänge handelt, nicht aber um eine sachverständige Prüfung. Spontan fallen mir das Amtsgericht Lindau (Bodensee) (Urt. v. 10.03.2025, Az. 1 C 376/24), das Amtsgericht Dillingen (Urt. v. 23.12.2020, Az. 2 C 388/20), AG Kronach (Urt. v. 05.03.2020, Az. 2 C 10/20) oder das AG Bad Urach (Verfügung v. 04.11.2019, Az. 1 C 194/19) ein, um nur eine kleine Auswahl zu nennen. ## Konsequenzen können teuer werden Werden Systeme oder Dritte in erheblichem Umfang und nicht nur bei vorbereitenden Tätigkeiten in die Erstellung eines Gutachtens eingebunden, ist dies dem Gericht gegenüber offen zu legen. Im entschiedenen Fall hatte der Sachverständige dies aber unterlassen. Statt die verlangte Vergütung in Höhe von 2.000 Euro zuzusprechen, reduzierte das Gericht den Betrag auf „0,00 Euro“. Dr. Wolf-Henning Hammer betont die Tragweite der Entscheidung: „Wer sich zu stark auf KI verlässt oder deren Einsatz verschweigt, riskiert nicht nur die Verwertbarkeit seines Gutachtens und den Verlust des Vergütungsanspruchs, sondern auch negative Konsequenzen hinsichtlich Glaubwürdigkeit, Fach- und Sachkunde.“ ## Was bedeutet das für die Praxis? Der Beschluss des Landgerichts Darmstadt ist damit ein wichtiger Orientierungspunkt für den Umgang mit KI-Anwendungen bei der Gutachtenerstellung, insbesondere in einer Zeit, in der der Einsatz von KI im Arbeitsalltag zunehmend selbstverständlich wird. Die Entscheidung zeigt: Der Einsatz von KI ist im Grundsatz zulässig, solange die fachliche Verantwortung vollständig beim Sachverständigen verbleibt. Die vollständige Delegation auf KI oder Dritte ohne Offenlegung ist dagegen unzulässig und führt sowohl zur Unverwertbarkeit als auch zum Verlust des Vergütungsanspruchs. Gerade im Schadenprozess ist das Gutachten ein zentrales Beweismittel. Gerichte müssen sich darauf verlassen können, dass die Feststellungen auf persönlicher Sachkunde beruhen und nachvollziehbar hergeleitet sind. Rechtsanwalt Dr. Wolf-Henning Hammer fasst zusammen: „KI wird künftig ein fester Bestandteil der Gutachtenerstellung sein, bleibt aber rechtlich und fachlich ein Werkzeug. Die Gutachterrolle ist weiterhin einer einschlägig qualifizierten, natürlichen Person vorbehalten. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Empfehlung des Arbeitskreises V des 63ten deutschen Verkehrsgerichtstages und die VDI-MT 5900 hingewiesen. Denn am Ende muss der Sachverständige in der Lage sein, die Ergebnisse einer KI-unterstützten Gutachtenerstellung kritisch auf ihre Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit zu hinterfragen, zu überprüfen und eigenverantwortlich kontrollieren“
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