2024-04-24T09:51:05+0000

Kanzlei Voigt: Neue BGH-Entscheidung zu Sachverständigenkosten – Jetzt für Webinar anmelden

Mit seinen fünf Revisionsentscheidungen vom 16. Januar hat der Bundesgerichtshof das Werkstattrisiko präzisiert und – im Sinne des Geschädigten – noch einmal deutlich gestärkt. Klar ist seit dem: Vermeintlich überhöhte Reparaturrechnung oder tatsächlich nicht durchgeführte Reparaturarbeiten fallen unter das Werkstattrisiko, sofern sie für den Geschädigten nicht erkennbar sind. In einem aktuellen Urteil vom 12. März dieses Jahres (VI ZR 280/22) musste der BGH nun die Frage klären, ob dieser Umstand auch auf Sachverständigenkosten übertragbar ist. ## Sonderwebinar am 30. April Die Entscheidung des BGH ist nun öffentlich – und wird erneut Einfluss auf Sachverständige sowie Werkstätten haben, dessen ist sich Rechtsanwalt Henning Hamann sicher. In einem Sonderwebinar wird der Geschäftsführer der Kanzlei Voigt deshalb alle wichtigen Details rund um die aktuelle BGH-Entscheidung präsentieren und gibt eine Einschätzung, wie sich das Urteil konkret auf Gutachter und Reparaturbetriebe auswirken könnte. Interessierte können sich [hier für den Online-Impulsvortrag am 30. April anmelden](http://newsletter.kanzlei-voigt.de/c/94202865/6642c51e136-scdn54). Das Sonderwebinar beginnt um 14 Uhr und ist – wie üblich – kostenfrei. Eventuelle Fragen können während des Webinars live im Chat gestellt oder vorab per E-Mail an [akademie@kanzlei-voigt.de](mailto:makademie@kanzlei-voigt.de) gesendet werden.
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