2019-04-24T13:35:41+0000

Stundensätze: Datenfalle der Prüfdienstleister

Anfang des Jahres versendete der Prüfdienstleister Eucon, wie viele andere Prüfdienstleister der Branche, E-Mails an hunderte von Werkstätten. Darin wurden die K&L-Betriebe aufgefordert, ihre Stundenverrechnungssätze in der Werkstattdatenbank zu aktualisieren. Zur Erklärung heißt es in der E-Mail vom 24. Januar, die der Redaktion vorliegt: Eucon greife für eine objektive und richtige Bewertung von Kostenvoranschlägen, Rechnungen und Gutachten für Karosserie- und Lackschäden auf umfangreiche Datenbanken zurück. „Ihre Werkstatt ist in unserer Datenbank gelistet. Entsprechend ist es uns ein Anliegen Sie zu informieren, dass Ihre allgemeingültigen Stundenverrechnungssätze in unserer Werkstattdatenbank ihre Gültigkeit verlieren.“ ## Schaden nie gesehen, trotzdem Aussage vor Gericht Ein wesentlicher Grund für die Datenerhebung wird in dem Schreiben nicht erwähnt: Die Stundensätze werden vor allem dazu genutzt, Kostenvoranschläge für die fiktive Abrechnung der Kfz-Versicherer zu erstellen. Dabei muss der K&L-Betrieb, dessen Daten in der von Eucon erstellten Kalkulation verwendet wurden, später damit rechnen, dass er bei einem Gerichtsverfahren als Zeuge geladen wird – obwohl er den Schaden nie gesehen und auch die Kalkulation nicht durchgeführt hat. Lediglich seine Daten wurden genutzt, die der Betrieb dem Prüfdienstleister freiwillig zur Verfügung gestellt hat. ## Eucon bestätigt die Verwendung zur fiktiven Abrechnung Auf Nachfrage von schaden.news | colornews.de erklärt Eucon, die Datenerfassung sei ein marktübliches Vorgehen. In der Stellungnahme heißt es wörtlich: „Die gespeicherten Daten nutzen wir zur korrekten fachlichen Prüfung von Karosserie- und Lackschäden im Auftrag der Versicherer. Es handelt sich um die öffentlich zugänglichen Preise der Werkstätten. Ziel ist es, den Prozess der Schadenabwicklung für den Kunden so zügig,
transparent und effizient wie möglich zu gestalten.“ Auf die Frage, ob Eucon die Daten für die Schadenkalkulation bei der fiktiven Abrechnung im Auftrag des Kfz-Versicherers nutzt, heißt es beim Prüfdienstleister aus Münster: „Für die Versicherer übernehmen wir die Erstellung von Kostenvoranschlägen zur fiktiven Abrechnung. Die Datenbank steht Versicherern nicht zur Verfügung. Die Versicherer erhalten lediglich den Prüfbericht. Auf diesen werden Referenzwerkstätten mit Anschrift und allgemeingültigen Stundenverrechnungssätzen gemäß Preisangabenverordnung ausgewiesen. Die verbindliche Regulierung erfolgt seitens des Versicherers.“ ## Brancheninsider und Verbände kritisieren das Vorgehen Bereits seit Jahren steht dieses Vorgehen der Prüfdienstleister in der Kritik von Verbänden. „Hier werden Daten von Werkstätten gesammelt, von denen die Betriebe keinen Nutzen haben. Im Gegenteil: Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung müssen sie auch noch den Kopf hinhalten“, erklärt ein Brancheninsider. Es sei zudem völlig unverständlich, warum Werkstätten überhaupt die Stundensätze liefern. Auch ZKF-Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm kritisiert das Vorgehen der Prüfdienstleister in einem Schreiben an die Mitgliedsbetriebe: „Seit Jahren werden nicht wenige ZKF-Mitgliedsbetriebe bzw. deren Inhaber als Zeuge vor Gericht geladen, um im konkreten Gerichtsprozess Auskunft über Stundenverrechnungssätze, Werkstattausstattung und Schulung der Mitarbeiter zu geben. Dies ist für die betroffenen Unternehmer nicht nur lästig, sondern auch mit erheblichem Zeitaufwand verbunden.“ ## Freie Betriebe sollen Kosten für Kfz-Versicherer senken Weiter heißt es in dem Schreiben vom Zentralverband: „Wie uns immer wieder bestätigt wird, gibt es diverse Dienstleister, die im eigenen Auftrag oder im Auftrag von Versicherungen ausgewählte Betriebe als Referenzbetriebe für gleichwertige Reparatur gegenüber Haftpflichtgeschädigten benennen.“ Hierzu würden Betriebe als
Referenzbetriebe angefragt, um deren Stundensätze zu übermitteln. Hintergrund sei, dass dadurch der leistungspflichtige Haftpflichtversicherer die Stundenverrechnungssätze von Markenwerkstätten in den Fällen der fiktiven Abrechnung auf das Niveau der benannten Referenzbetriebe senken kann. „Wenn der Geschädigte dies nicht akzeptiert, kommt es zum Prozess“, erklärt ZKF-Geschäftsführer Thomas Aukamm. „Unseres Wissens entstehen aber dadurch nur in den seltensten Fällen Werkstattaufträge und nur dann, wenn der Haftpflichtgeschädigte dann tatsächlich von der fiktiven Abrechnung auf die konkrete Reparatur „umsteigt“ und Kontakt mit einem der benannten Betriebe aufnimmt.“ Um aus der Datenfalle der Prüfdienstleister wieder herauszukommen, hat der ZKF seinen Mitgliedsbetrieben ein [Musterschreiben](https://schaden.news/download/link/gB4A) zur Verfügung gestellt.
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