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2019-01-30T12:08:15+0000

Arbeiten Sie noch mit zinkchromathaltigen Materialien?

Zum 22. Januar ist im Rahmen einer Verordnung der Europäischen Union die Übergangsfrist für die Verwendung von vier Chromaten abgelaufen. Darunter auch für Zink-Kalium-Chromat, das in Materialien zur Untergrundvorbereitung, beispielsweise Primern, von Nutzfahrzeugen vorkommt. Der Stoff wurde laut Anhang XIV der REACH-Verordnung als krebserzeugend eingestuft. ## Was bedeutet das für den Lackierer in der Praxis? "Laut REACH-Verordnung dürfen diese Stoffe ab sofort nur noch verwendet werden, wenn sie eine Zulassung erhalten haben", war von Lars Tietjen, Mitarbeiter des Umweltbundesamtes in Dessau, auf Anfrage von colornews.de | schaden.news zu erfahren. ## Welche Alternativen gibt es? Als Alternative kann der Anwender auf zinkchromatfreie Materialien zurückgreifen. Verschiedene Hersteller haben inzwischen – gemäß der Verordnung – neue Produkte herausgebracht, in denen auf die betreffenden Stoffe verzichetet wurde. So bietet etwa Spies Hecker mit dem neuen Wash Primer 4140 ein Produkt an, mit dem der Lackierer die Untergrundvorbehandlung nach den neuen geltenden Bestimmungen durchführen kann. ## Welche Konsequenzen drohen bei Zuwiderhandlung? Wer dennoch Materialen mit Zink-Kalium-Chromat-Bestandteilen verwendet oder zur Verwendung in den Verkehr bringt, riskiert laut Lars Tietjen Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder eine Geldstrafe. Wer fahrlässig handelt – beispielsweise die betreffenden Produkte oder Stoffe unwissentlich verwendet – den erwartet entweder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe können Personen treffen, die durch den Einsatz zinkchromathaltiger Stoffe "das Leben oder die Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet", heißt es im Gesetzestext weiter (Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz, ChemG) § 27b Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).
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