2026-09-30T10:10:16+0000

Kfz-Haftpflichtschaden: Neue Details zur Kooperation von ZKF und HUK-Coburg

In den vergangenen zwei Wochen diskutierte die Branche kontrovers über eine Zusammenarbeit des Zentralverbandes Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) und des größten deutschen Kfz-Versicherers HUK-Coburg – für die es bisher von den beiden beteiligten Seiten keine offizielle Stellungnahme gibt. Um was geht es? In einem Pilotprojekt wollen ZKF und HUK-Coburg Kfz-Haftpflichtschäden bis zu einer Schadenhöhe von 3.000 Euro ohne Hinzuziehung von Sachverständigen und Rechtsanwalt regulieren. Bekannt geworden ist die Kooperation während der Diskussion beim Schadentalk auf der Automechanika bei der ZKF-Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm und Martin Schneider (HUK-Coburg) das Pilotprojekt bestätigten und BVSK-Präsident Michael Wessels mit Branchenanwalt Henning Hamann deutliche Kritik daran geübt hatten. ## Keine verpflichtende Vereinbarung für ZKF-Mitgliedsbetriebe? Nun meldet sich die Sachverständigenorganisation BVSK mit einer Mitglieder-Information zu Wort, die der Redaktion vorliegt. Autor ist Thomas Kümmerle, Leiter der Abteilung Recht und Interessenvertretung beim BVSK. Darin werden nun neue Details zur Kooperation zwischen ZKF und HUK-Coburg genannt. Laut Sachverständigen-Verband soll es noch keine abschließende Vereinbarung der beteiligten Parteien geben. Zudem wird erklärt: „Nach dem derzeitigen Stand soll das Verfahren ausschließlich Schäden bis 3.000 Euro betreffen, bei denen der Geschädigte keinen Rechtsanwalt und keinen unabhängigen Sachverständigen eingeschaltet hat bzw. einschalten möchte. Niemand soll dazu veranlasst werden auf einen Rechtsanwalt oder Sachverständigen zu verzichten.“ Ausgeschlossen seien Leasingfahrzeuge, Totalschäden und relevante Vorschadenfälle. „Auch für die ZKF-Mitgliedsbetriebe soll das Verfahren weder verpflichtend sein noch eine generelle Empfehlung darstellen“, weiß der BVSK und kommt zu dem Schluss, dass sich der „tatsächliche Anwendungsbereich deutlich reduzieren dürfte“. Praktisch würde es bei dem Vorhaben von HUK-Coburg und ZKF vor allem um überschaubare Reparaturschäden gehen, bei denen zunächst keine besonderen schadensrechtlichen oder technischen Fragestellungen erkennbar seien. ## 175 Euro pauschale Brutto-Vergütung für Kostenvoranschläge Der BVSK bezieht sich in seiner Mitglieder-Information auch auf die Motive von ZKF und HUK-Coburg, weshalb diese Initiative überhaupt gestartet werden soll: „Ausgangspunkt der Gespräche zwischen ZKF und HUK waren zahlreiche Regressverfahren gegen Werkstätten. Nach Darstellung der Beteiligten entstehen solche Auseinandersetzungen u.a. dadurch, dass Änderungen des Reparaturweges oder erst während der Reparatur sichtbar werdende Schadenerweiterungen nicht ausreichend dokumentiert oder zwischen Werkstatt und Versicherer kommuniziert werden.“ Der Verband freier Sachverständiger liefert auch weitere Einzelheiten aus den offenbar noch laufenden Gesprächen zwischen ZKF und HUK-Coburg: „Nach dem derzeitigen Gesprächsstand ist vorgesehen, dass die Werkstatt für einen Kostenvoranschlag eine pauschale Vergütung von 175 Euro brutto erhält. Zugleich soll die HUK auf dieser Grundlage möglichst zeitnah
über die Reparaturfreigabe entscheiden. Im Gespräch ist außerdem, dass die Werkstatt gegebenenfalls bereits vor Abschluss der Reparatur einen Vorschuss auf die Reparaturkosten erhält. Auch diese Punkte sind Teil des noch nicht abschließend vereinbarten Verfahrens.“ ## ZKF-Hauptgeschäftsführer bestätigt Details auf Nachfrage Die Redaktion hat nach Erhalt der Mitglieder-Information des BVSK beim ZKF-Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm nachgefragt. Seine Antwort gegenüber schaden.news: „Wir können den Inhalt aus der Mitglieder-Info des BVSK so bestätigen und freuen uns darüber, dass nach unserem gemeinsamen Austausch mit dem BVSK die Sachlage so und richtig eingeschätzt wird.“ Der BVSK erklärt grundsätzlich: „Es geht nach uns gegenüber dargestellter Konzeption zunächst um die Beschreibung eines Verfahrens zwischen Werkstatt und Versicherer und nicht um die Abschaffung oder Verdrängung des unabhängigen Sachverständigen – zumindest aus Sicht des ZKF.“ ## BVSK fordert Einhaltung des Schadenrechts und Transparenz In der Mitglieder-Information erklärt der BVSK auch noch einmal seine Position: „BVSK-Präsident Michael Wessels hat beim Schadentalk ausdrücklich hervorgehoben, dass der Geschädigte das Recht behalten muss, einen unabhängigen Sachverständigen zur beweissicheren Feststellung seines Schadens und einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen einzuschalten.“ Zwei Aspekte sind dem Verband der unabhängigen Kfz-Sachverständigen wichtig: „Der Geschädigte bleibt im Schadensersatzrecht Herr des Restitutionsgeschehens. Die Entscheidung, auf welchem Weg er seinen Schaden feststellen und seine Ansprüche verfolgen lässt, liegt grundsätzlich bei ihm. Ein zwischen Versicherer und Werkstatt vereinfachter Prozess darf daran nichts ändern.“ Außerdem fordert der BVSK: „Wenn eine Werkstatt für einen bestimmten Abwicklungsweg vom Versicherer eine Vergütung erhält, müssen die wettbewerbsrechtlichen Transparenzanforderungen beachtet werden. Der Geschädigte muss die für seine Entscheidung wesentlichen Umstände kennen. Die wesentlichen Punkte der Vereinbarung wären also vorab gegenüber dem Geschädigten offenzulegen, sofern der Betrieb davon Gebrauch machen will.“ Nach Angaben des BVSK teile der ZKF im Grundsatz die Auffassung, dass hier auf eine ausreichende Transparenz gegenüber dem Kunden zu achten sei. ## Wie geht es jetzt weiter? Nach Angaben des BVSK befindet sich das Modell derzeit noch in der Abstimmung. Auch ZKF-Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm bestätigte gegenüber schaden.news, dass aktuell noch letzte Details mit der HUK-Coburg geklärt werden. Wie relevant das Modell „Kfz-Haftpflichtschäden unter 3.000 Euro ohne Sachverständigen und Rechtsanwalt“ im Werkstattalltag überhaupt wird ist völlig offen. Vieles ist auch deshalb unklar, weil weder ZKF noch HUK-Coburg selbst Einzelheiten zu dem geplanten Pilotprojekt bekanntgeben.
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