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2026-02-11T11:28:04+0000

KTI: „Voraussetzung für den Einsatz von Gebrauchtteilen sind daher verbindliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards“

_Ende Januar empfahl der Arbeitskreis V des Deutschen Verkehrsgerichtstag den vermehrten Einsatz von gebrauchten Ersatzteilen in der Unfallschadenreparatur. schaden.news hat verschiedene Akteure aus dem Unfallreparaturmarkt um Stellungnahme zum Thema gebeten. _ ___Rainer Kühl, Prokurist Kraftfahrzeugtechnisches Institut (KTI):___ „Das KTI begrüßt grundsätzlich die Empfehlung des Deutschen Verkehrsgerichtstags, bei der Reparatur von Unfallschäden qualitätsgesicherte Gebrauchtteile einzusetzen. Die Wiederverwendung geeigneter Komponenten ist ökologisch sinnvoll, wirtschaftlich effizient und leistet einen Beitrag zur Ressourcenschonung im Kfz-Bereich. Darüber hinaus hat für das KTI die Sicherheit oberste Priorität. Voraussetzung für den Einsatz von Gebrauchtteilen sind daher verbindliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards, eine eindeutige Identifizierbarkeit sowie transparente Angaben zu Herkunft, Zustand und Alter der Bauteile. Nur so lassen sich fachgerechte Reparaturen und ein dauerhaft hohes Sicherheitsniveau gewährleisten. Sicherheitsrelevante Komponenten müssen weiterhin durch Neuteile ersetzt werden. Einheitliche Standards und verlässliche Lieferstrukturen stärken das Vertrauen von Kunden, Werkstätten und Versicherern. Eine Orientierung bieten Länder wie Norwegen, Schweden und Finnland, die unter Einbeziehung aller Marktteilnehmer entsprechende Standards und die erforderlichen Prozesse erfolgreich etabliert haben. Mit einem Gebrauchtteileanteil von 10 bis 15 Prozent setzen sie einen realistischen Zielwert, der auch für Deutschland erreichbar sein sollte.“