2025-12-17T08:22:56+0000

Innovation Group bessert Vertragsänderungen nach

Mitte September veröffentlichte schaden.news Recherchen zu den neuen Verträgen von Innovation Group. [Die Basis der Veröffentlichung waren Produktbeschreibungen der Stuttgarter, die der Redaktion aus der Werkstattwelt zugespielt wurden.](https://www.schaden.news/de/article/link/44699/innovation-group-will-neue-vertraege-durchsetzen) Seit Ende Oktober liegen nun die ersten Verträge vor, die im Wesentlichen die in der Produktbeschreibung angekündigten Änderungen enthalten. Das geht aus dem „Nachtrag zum Agenturvertrag“ hervor, der der Redaktion ebenfalls vorliegt. Demnach ändert Innovation Group vor allem die Tarifstruktur in dem die verschiedenen Leistungen eingruppiert werden (siehe Abbildung) und regelt viele weitere Details. ## Kritik aus den Kooperationsbetrieben Auf 21 Seiten werden in sieben Kapiteln mit drei Anlagen umfangreiche Änderungen zum bestehenden Agenturvertrag als „Nachtrag“ festgehalten, die ab dem 1. Januar 2026 gelten sollen. In den vergangenen Wochen äußerten viele der rund 3.000 Kooperationsbetrieben deutlich Kritik an der Neufassung. Zu unübersichtliche Tarifstruktur, zu umfangreiche Datenschutzklauseln und sehr einseitig formuliert, hieß es aus den Reihen der Partnerwerkstätten. Moniert wurden auch die Einführung einer Strafgebühr in Höhe von 1.000 Euro, die ein Kooperationsbetrieb hätte zahlen müssen, wenn ein Leistungsbaustein dem Versicherungsnehmer nicht korrekt angeboten würde. Auch Vertragsstrafen in Höhe von 10.000 Euro bei Verletzung der Geheimhaltungspflicht standen in der Kritik. Darüber hinaus seien die Stundensätze im neuen Basistarif „nach unten hin angepasst worden“ erklärten Gesprächspartner gegenüber schaden.news. Auch die Formulierung im neuen Vertrag zur festgeschriebenen Bestellpflicht für Ersatzteile stößt auf wenig Gegenliebe. ## Mehr Einsatz vom Bundesverband der Partnerwerkstätten gefordert Hinter den Kulissen knirschte es daher in den letzten Wochen gewaltig. Bei der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Partnerwerkstätten Mitte November machte sich der Unmut Luft und die Verbandsspitze wurde aufgefordert sich stärker bei Innovation Group für Änderungen einzusetzen. [Auch bei der Web-TV Sendung in der Gläsernen Manufaktur kamen die neuen Verträge von Innovation Group zur Sprache.](https://youtu.be/8Fjw5esjDAo?si=95Lq4iVv2zBZUwT-) Tatsächlich liefen schon am Rande der Talkrunde in Dresden Gespräche zwischen dem Vorstandsvorsitzenden Reinhard Beyer (BVdP) und Deutschland-Chef von Innovation Group Mark Alagna. Vor einigen Tagen meldete der Bundesverband dann einen Erfolg. In einer Mitteilung an die Mitgliedsbetriebe, die der Redaktion vorliegt, heißt es: „In diesen Gesprächen zeigte sich die Innovation Group sehr kooperativ und hat signalisiert, die aktuelle Vertragsergänzung zu überarbeiten und die Zusammenarbeit insgesamt partnerschaftlicher zu gestalten.“ Auf Initiative des BVdPs hin seien bestehende Vertragsergänzung nun überarbeitet worden. „Dies betrifft insbesondere die Punkte Ersatzteilbestellpflicht, Qualitätskontrollen, Vertragsstrafen, Datenschutz, Vertraulichkeit und Geheimhaltung sowie Haftung.“ ## Was hat Innovation Group tatsächlich geändert? Konkret wurde der Bundesverband der Partnerwerkstätten in seiner Mitteilung an die Mitgliedsbetriebe nicht. Auf Nachfrage von schaden.news bestätigte Mark Alagna die Nachbesserungen im ursprünglichen Entwurf der Agenturverträge. „Wir hatten die Datenschutzregelungen sehr ausführlich formuliert“, erklärte der CEO von Innovation Group Deutschland im Redaktionsgespräch. „Die Formulierungen sind nun weniger umfangreich, deutlich klarer und die Strafgebühren wurden gestrichen.“ Grundsätzlich habe man Kritik von Kooperationsbetrieben aufgenommen, verschiedene Passagen im Vertrag noch einmal überarbeitet und entschärft. „Es bleibt aber bei unserer Grundstruktur der neuen Leistungsbausteine. Wir gehen zudem weiterhin davon aus, dass bei Innovation Group Aufträgen auch bei uns die Ersatzteile bestellt werden. Dieses Prinzip bleibt erhalten, um die Qualitätssicherung zu erhalten“, unterstreicht Mark Alagna. „Uns ist besonders wichtig, dass wir mit allen unseren Kooperationsbetrieben die Schadensteuerung partnerschaftlich und auf Augenhöhe weiterführen. Daher sind wir auf die Änderungswünsche gerne eingegangen.“ Die Nachbesserungen gelten für alle Kooperationsbetriebe, den mit dem BVDP verhandelten Vertrag anwenden möchten und sich mit Innovation Group in Verbindung setzen. ## Stundensätze werden weiterhin individuell festgelegt In den vergangenen Wochen haben die Netzwerkmanager mit den Partnerwerkstätten von Innovation Group in den meisten Regionen der Republik über rabattierte Stundensätze gesprochen. Rund 90 Prozent der Kooperationsbetriebe wurden die wirtschaftlichen Verhandlungen bereits abgeschlossen. Über die Anzahl der Rückläufer gibt es keine Angaben. Mark Alagna erklärt im Redaktionsgespräch nur so viel: „Die Konditionen werden weiterhin individuell mit jedem Kooperationsbetrieb besprochen. Uns ist dabei klar, dass die Stundensätze in Verbindung mit der Vergütung der Mobilität wirtschaftlich auskömmlich bleiben müssen.“
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