2024-03-13T11:54:11+0000

SERMI: Die wichtigsten Antworten rund um die Zertifizierung – Das sollten Sie wissen!

Die von der EU beschlossene SERMI-Zertifizierung soll künftig den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen in den Originalhersteller-Portalen vereinheitlichen und beschleunigen. Aktuell sorgt diese jedoch für große Verunsicherung bei den Werkstätten. Viele offene Fragen können aktuell nicht abschließend beantwortet werden. Denn bis zum 1. April ist schlicht nicht klar, welche Reparatur- und Wartungsinformationen von den Herstellern als diebstahl- und sicherheitsrelevant eingestuft werden und somit künftig einer Autorisierung bedürfen. ## Zertifizierung – ja oder nein? Für die Werkstätten bedeutet das eine große Unsicherheit. Denn im Zweifel kommen sie ab dem 1. April nicht mehr an die notwendigen Daten und wären handlungsunfähig. Aber gerade Betriebe, die hauptsächlich Basis-Diagnosen durchführen, stellen sich aktuell die Frage, ob sie wirklich ein SERMI-Zertifikat benötigen. Denn dieses ist natürlich auch mit einem erheblichen finanziellen Aufwand für die Werkstätten verbunden. ## Braucht man SERMI zum Fehlerspeicher auslesen und löschen? Grundsätzlich ist auch laut SERMA, der offiziellen Konformitätsbewertungsstelle in Deutschland, davon auszugehen, dass für die Basis-Diagnose keine Autorisierung erforderlich ist. Aber faktisch kann genau das zum aktuellen Zeitpunkt nicht hundertprozentig versichert werden. Denn: Jeder Fahrzeughersteller entscheidet selbst, welche Reparatur- und Wartungsinformationen für das jeweilige Modell diebstahl- und sicherheitsrelevant sind. ## Wer muss sich zwingend zertifizieren lassen? In jedem Fall benötigen alle Werkstätten, die mit Originalhersteller-Diagnosegeräten arbeiten, ab April ein SERMI-Zertifikat. Ausgenommen sind Vertragswerkstätten, die ausschließlich an der oder den Marken des Vertragspartners arbeiten. Arbeitet die Vertragswerkstatt jedoch auch an Fremdmarken, muss sie sich ebenfalls über SERMA zertifizieren lassen. Betriebe, die ausschließlich mit Mehrmarken-Diagnosegeräten arbeiten brauchen hingegen aktuell keine SERMI-Zertifizierung. ## Sonderfall Remote-Service: Warum braucht der Betrieb trotzdem ein Zertifikat? Wichtig ist: Auch Werkstätten, die sogenannte Remote-Services oder Ferndiagnoseanbieter nutzen, müssen beim Zugriff auf sicherheits- und diebstahlrelevante Daten ein entsprechendes Zertifikat vorweisen – auch, wenn die Daten für die Fachkraft in der Werkstatt in dem Moment gar nicht einsehbar sind! Das ist gesetzlich vorgegeben. Ebenso wie die Zertifizierung des Ferndiagnoseanbieters selbst. Im Falle eines Zugriffs erfolgt dann eine sogenannte Kettenautorisierung, die zunächst die Berechtigung des Diagnoseanbieters prüft und anschließend die Berechtigung der Werkstatt bzw. der Fachkraft, die die Ferndiagnose in Auftrag gegeben hat. ## Was ist mit Registrierungskosten beim Hersteller und GeKo-Berechtigung? Ebenfalls gut zu wissen: Die GeKo-Berechtigung, kurz für Geheimnis und Komponentenschutz, ersetzt nicht das SERMI-Zertifikat. Sprich: Auch Betriebe mit einer
GeKo-Berechtigung müssen sich über SERMA legitimieren lassen. Und auch die Kosten für die Registrierung bei den Herstellern laufen trotz SERMI weiter. Diese sind nicht in der Zertifizierung enthalten. Für Werkstätten also eine doppelte finanzielle Belastung. Denn die jährlichen Kosten für das SERMI-Zertifikat belaufen sich auf 249 Euro (exkl. MwSt.) pro Betrieb und zusätzliche 49 Euro (exkl. MwSt.) pro Jahr pro Mitarbeiter. ## Warum braucht jeder Mitarbeiter eine eigene Zertifizierung mit eigenem Handy? Ebenfalls nicht unerheblich für Werkstätten ist der Fakt, dass jede Fachkraft, die mit SERMI-relevanten Daten arbeitet, eigens zertifiziert und mit einem Handy ausgestattet werden muss. Denn zur Beantragung und Zertifizierung sind pro Mitarbeiter sowohl eine eigene E-Mail-Adresse als auch eine eigene Handynummer notwendig, da die App und das dort hinterlegte Zertifikat personalisiert sind. Eine Mehrfachregistrierung über gleiche Mail-Adressen oder Telefonnummern ist nicht möglich. Das Handy muss zudem jederzeit am Arbeitsplatz vorgehalten werden, um im Falle von SERMI-relevanten Inhalten den erzeugten QR-Code einscannen zu können. Auch hier stellt sich für viele Betriebe die Frage, wie sie mit diesem Fakt umgehen. Denn nicht selten sind private Handys am Arbeitsplatz verboten. Die Anschaffung dienstlicher Mobiltelefone nur für das SERMI-Zertifikat geht hingegen wieder mit zusätzlichen Kosten einher. ## SERMA stellt Infomaterial zur Verfügung Die SERMI-Zertifizierung wird in Deutschland u.a. von der Konformitätsbewertungsstelle SERMA GmbH koordiniert und durchgeführt. In verschiedenen Webinaren informierte die SERMA im Februar über das SERMI-Zertifikat und beantwortete damit einhergehende Fragen. Betriebe, die an den Online-Veranstaltungen nicht teilnehmen konnten, stehen über die SERMA GmbH verschiedene Infomaterialien zur Verfügung (siehe dazu Infokasten links / in der mobilen Ansicht unten).
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