2020-09-16T12:14:42+0000

Wer kommt für ausgefallenes Reparaturvolumen auf?

Bereits während der Sendung hat Henning Hamann, Geschäftsführer der auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei Voigt, immer wieder eine rechtliche Einschätzung der Lage gegeben. Im Video-Interview nach dem Schadentalk beantwortet er noch einmal ganz klar die für die K&L-Betriebe wichtigsten Fragen. ## Muss die HUK-Coburg für weniger vermittelte Reparaturaufträge bezahlen? Das ist wohl eine der drängendsten Fragen für Betriebe, die mit Kfz-Versicherern zusammenarbeiten. Denn nicht selten akzeptieren Werkstätten einen niedrigeren Stundenverrechnungssatz, der wiederum durch ein vereinbartes Volumen ausgeglichen werden soll. Rechtsanwalt Henning Hamann erklärt: „Die Verträge sind eindeutig: Die HUK-Coburg vereinbart ein gewisses Umsatzvolumen. Wird dieses Volumen nicht erreicht, werden im Folgejahr die Stundenverrechnungssätze angehoben.“ [Der größte Direktversicherer hat in diesem Zusammenhang die für 2021 geplante Erhöhung der Stundenverrechnungssätze vorgezogen, diese gelten seit August.](https://schaden.news/de/article/link/41817/huk-coburg-zieht-erhoehung-der-stundensaetze-vor-streicht-corona-pauschale) ## Muss Innovation Group Provisionen zurückerstatten? [Matthew Whittall, Vorstandsvorsitzender von Innovation Group, verneinte diese Frage während des Schadentalks und verwies auf neue Verträge zwischen dem Schadensteuerer und seinen Partnerbetrieben.](https://youtu.be/cZ4GJdgn3gI?t=5235) Rechtsanwalt Henning Hamann ist hier jedoch anderer Auffassung. Denn, so erklärt der Experte: „Eine Änderungsvereinbarung in 2020 setzt nicht den Ursprungsvertrag außer Kraft.“ Dieser Ursprungsvertrag enthält ein Provisionsmodell, nachdem die Betriebe in Abhängigkeit vom Umsatz eine Provision an Innovation Group zahlen. Zwar „kann es sein, dass die Innovation Group ab jetzt Verträge vereinbart, in denen das Provisionsmodell keine Rolle spielt. Aber alle Verträge, die nicht unter den neuen Konditionen abgeschlossen worden sind und weiterhin laufen, sind auch dahingehend für mich ganz eindeutig: Da wird die Innovation Group in nennenswertem Umfang Provision zurückerstatten müssen“, resümiert der Geschäftsführer der Kanzlei Voigt. ## Bedarf es neuer Verträge im Falle einer Online-Terminvereinbarung? Und auch zum Stichwort „Online-Terminvereinbarung“ im Rahmen der Digitalisierungsdebatte äußerte sich der Experte noch einmal klar im Video-Interview unmittelbar nach dem Schadentalk. Vor allem das Überführen von Kundendaten in eine Cloud sah der Rechtsanwalt kritisch: „Kundendaten sind durch die Datenschutzgrundverordnung in einem besonderen Maße geschützt. Ich glaube nicht, dass die derzeitigen Verträge es vorsehen, dass diese Daten in einer Cloud verwaltet werden.“ Henning Hamann ist sich sicher: „Hier wird es Anpassungen geben müssen.“
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