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2017-09-20T11:34:50+0000
# Scheinwerfereinstellplatz: Das sollten K&L-Betriebe wissen! Zum 1. Januar 2018 soll die neue HU-Richtlinie unter anderem auch mit verschärften Anforderungen an den Scheinwerfereinstellplatz in Kraft treten. Worauf es dabei ankommt und warum diese Richtlinie nicht nur Werkstätten betrifft, die Hauptuntersuchungen durchführen, erklärt Detlef Wedemeyer, Karosseriebaumeister und technischer Trainer beim KTI: „Damit HU-Stützpunkte die Scheinwerfereinstellung auch nach diesem Datum vornehmen dürfen, müssen sie ihren Prüfplatz von der Deutschen Akkreditierungsstelle kalibrieren und zertifizieren lassen.“ ## Minimale Toleranzen bei Bodenebenheit Im Wesentlichen benötigt der Betrieb, der einen 4x2 Meter großen, speziell markierten Bereich zum Abstellen des Fahrzeugs. Vor diesem muss ferner eine nivellierte Stellfläche für das Scheinwerfereinstellgerät markiert sein. In beiden Fällen gelten sehr hohe Anforderungen an die Ebenheit des Bodens. [Eine genaue Übersicht können Sie hier herunterladen.](http://colornews.de/wp-content/uploads/2017/09/Grenzwerte-fuer-Ebenheit-Scheinwerfereinstellplatz.pdf) Die vollständige HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie steht [hier zum Download bereit](http://colornews.de/wp-content/uploads/2017/09/Verkehrsblatt-05-2014-HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie.pdf). ## Hohe Relevanz auch für K&L-Betriebe
Im Gespräch betont Detlef Wedemeyer zwar, dass die Auswirkungen der neuen Richtlinie im ersten Schritt nur Werkstätten betreffen, die Hauptuntersuchungen durchführen. Aber: „K&L-Betriebe, die auch künftig die Scheinwerfer ihrer Kunden einstellen wollen, sollten sich ebenfalls an diesen Anforderungen orientieren, denn manche Automobilhersteller nehmen sie bereits in ihre Reparaturvorgaben mit auf.“
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